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   OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2023 - 5 KN 28/21   

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https://dejure.org/2023,1133
OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2023 - 5 KN 28/21 (https://dejure.org/2023,1133)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.01.2023 - 5 KN 28/21 (https://dejure.org/2023,1133)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Januar 2023 - 5 KN 28/21 (https://dejure.org/2023,1133)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 35 Abs 3 S 2 Halbs 2 BauGB, § 47 Abs 2 S 4 VwGO, § 65 Abs 1 VwGO
    Normenkontrollverfahren betreffend einen Raumordnungsplan; (keine) Beiladung unübersehbar vieler Windkraftbetreiber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 65 Abs. 1 ; BauGB § 35 Abs. 3 S. 2 Hs. 2
    Zweckmäßigkeit der Beiladung eines Windkraftbetreibers aus Gründen der Prozessökonomie; Abwägung der Belange bei der Darstellung der Vorhaben als Ziele der Raumordnung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 1053/93

    Wegen Verfristung unzulässige Verfassungsbeschwerde - Nichtvorlagebeschwerde von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2023 - 5 KN 28/21
    Die Durchführung eines rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechenden Verfahrens würde damit unzumutbar behindert (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 1053/93 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 09.03.2005 - 4 VR 1001.04

    Ablehnung einer Beiladung; Voraussetzungen einer einfachen Beiladung und einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2023 - 5 KN 28/21
    Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung zu rechtfertigen geeignet sein kann, ist gegeben, wenn der Beizuladende zu einer der Parteien oder zu beiden oder zum Streitgegenstand so in Beziehung steht, dass sich je nach dem Ausgang des Rechtsstreits seine Rechtsposition verbessern oder verschlechtern kann (BVerwG, Beschluss vom 9. März 2005 - 4 VR 1001/04 -, juris Rn. 2).
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